Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen (Einkauf)

 

 

1.       Bestellungen

Nur schriftliche Bestellungen haben Gültigkeit. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für alle Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen. Die Auftragsbestätigung muss schriftlich erfolgen und uns ordnungsgemäß unterschrieben innerhalb von 2 Werktagen nach Bestelldatum vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behalten wir uns vor, die Bestellung zurückzuziehen. Die Annahme und Ausführung unserer Bestellungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Bedingungen.

 

2.       Preise

Es gelten die in der Bestellung genannten Preise. Werden in unseren Bestellungen keine Preise festgelegt, gelten die Preise aus vorhergehenden Lieferungen als vereinbart. Preiserhöhungen müssen von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sein. Nachberechnungen sind ausgeschlossen. Bei Abruf-Aufträgen gilt der vereinbarte Preis oder – mangels Vereinbarung – der Preis der letzten Lieferung für den gesamten Auftrag als Festpreis. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist gesondert auszuweisen.

 

3.       Rechnungserteilung

Rechnungen sind sofort nach Versand der Ware an uns zu übersenden. Diese dürfen der Warensendung nicht beigefügt werden. Auf den Rechnungen und Lieferpapieren sind Bestellnummer, unsere Artikelnummer sowie der Tag des Versandes bzw. der Abholung anzugeben.

 

4.       Lieferung und Verpackung

Vereinbarte Liefertermine sind einzuhalten. Werden sie nicht eingehalten, hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Stückzahlen, Gewichte usw. sind diejenigen Werte und Zahlen maßgebend, die bei  Wareneingang in unserem Betrieb durch unsere Eingangskontrolle festgestellt werden. Die zu liefernden Waren sind angemessen, zweckentsprechend und sorgfältig zu verpacken und entsprechend zu kennzeichnen. Für Beschädigungen der Ware infolge mangelnder Verpackung haftet der Lieferant. Das gilt auch für Beschädigungen, die sich erst später nach Übernahme der Sendung herausstellen. Die Kosten des Transports einschließlich Verpackungskosten und sämtlicher Nebenkosten trägt der Lieferant, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Lieferanten vertretenen Gründen dadurch entstehen, dass die zu liefernden Waren beschleunigt transportiert werden müssen. Sämtliche öffentliche Abgaben, wie z.B. Stempelkosten, Steuern, Zölle usw. trägt der Lieferant.

 

5.       Zahlung

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Im Übrigen beginnt die Skontofrist am Tag des Rechnungseingangs beim Besteller, frühestens jedoch mit dem Eingang der Ware. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

 

6.       Mangelnde Lieferung – Gewährleistung

Unser Recht, wegen erkennbarer oder verborgener Mängel Mängelrüge zu erheben, Wandelung oder Minderung zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern, ist nicht von der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig. Verborgene Fehler berechtigen uns, Ersatz für aufgewendetes Material und aufgewendete Löhne zu verlangen. Wir sind berechtigt, nicht vorschriftsmäßig gelieferte, beschädigte oder mangelhafte Waren dem Lieferanten zwecks Gutschrift zur Verfügung zu stellen. Die Lieferung von Ersatz für zur Verfügung gestellte Waren darf nur auf ausdrückliche schriftliche Anforderung durch uns erfolgen. Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises durch uns vor Feststellung von Mängeln, bedeutet dieses keine Genehmigung der Ware.

 

7.       Fertigungsmittel

Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Werksnormblätter, Modelle, Matrizen, Formen, Werkzeuge usw., die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an Dritte veräußert, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch irgendwie für Dritte versendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Gegenstände. Sie dürfen nur an uns geliefert werden, sofern wir uns nicht mit einer anderweitigen Verwendung ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Nach Abwicklung unserer Bestellungen sind die Fertigungsmittel ohne besondere Anforderung an uns zurückzusenden.

 

8.       Geschäftsgeheimnis, Schutzrechte

Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm gelieferten waren weder unmittelbar noch mittelbar gegen in- und ausländische Schutzrechte oder sonstige Rechte, die keinen gesetzlichen Sonderschutz genießen verstoßen. Darüber hinaus haftet der Lieferant für jeden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der aus einer Verletzung solcher Rechte für uns entstehen könnte. Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf Grund von Rechten im vorstehenden Sinne von Dritten gegen uns geltend gemacht werden. Rechtsstreitigkeiten gehen ausschließlich zu Lasten des Lieferanten.

 

9.       Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a)      Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide

      Teile Lüdenscheid als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

b)    Alleiniger Gerichtstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundsprozesse) Lüdenscheid.

c)      Für das Vertragsverhältnis und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

d) Mit der Annahme dieser Bestellung ist die Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen und Zahlungsbedingungen verbunden. Andere Bedingungen sind ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Bestätigung ungültig, auch wenn wir den Verkaufsbedingungen nicht widersprechen.

 

Nevpa Europe GmbH, Lüdenscheid 08.05.2010